Landesgartenschau 2009 in Reichenbach im VogtlandLandesgartenschau 2009 in Reichenbach im Vogtland
Landesgartenschau in Reichenbach im Vogtland 2009
Landesgartenschau
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Parkordnung

Stand, 27. April 2009

Öffnungszeiten, Eingänge und Kassen:
Der Eingang und die Kassen der Landesgartenschau sind vom 01. Mai bis 18. Oktober 2009 täglich von 9.30 bis 17.30 Uhr geöffnet. Ein Verlassen ist durch Drehtore bis Einbruch der Dunkelheit möglich. Die Öffnungszeiten können sich durch Sonderveranstaltungen ändern. Die LGS garantiert für den Betrieb der Infrastruktur (z.B. Toiletten, Festzelt, Ausstellungshallen) täglich bis 19.00 Uhr. Der Kletterwald ist in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der letzte Pendelbus zum Parkplatz fährt 20.00 Uhr bzw. 30 Minuten nach Ende einer Veranstaltung.

Zutritt:
Der Zutritt in den eintrittspflichtigen Bereich ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte (Tages- oder Dauerkarte) gestattet. Eintrittskarten, die verfälscht oder anderweitig manipuliert sind, werden von der Landesgartenschau Reichenbach im Vogtland 2009 gGmbH (LGS gGmbH) ersatzlos eingezogen. Diesbezüglich behält sich die LGS gGmbH weitere rechtliche, insbesondere strafrechtliche Schritte gegen den Verwender vor.

Die Eintrittskarte berechtigt nicht zum Eintritt in Einzelbereiche in sich geschlossener Veranstaltungen oder in Betriebsräume. Beim Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten sind die entsprechenden (amtlichen) Nachweise vorzulegen und während des Besuches mitzuführen.

Dauerkarten:
Die Dauerkarte berechtigt zum Besuch des Geländes der 5. Sächsischen Landesgartenschau in der Zeit vom 01. Mai bis zum 18. Oktober 2009 zu den üblichen Öffnungszeiten. Die Dauerkarte ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Die Dauerkarte ist auf dem Landesgartenschaugelände mitzuführen und Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen

Tageskarten:
Tageseintrittskarten gelten für den einmaligen Eintritt auf das Gelände der Landesgartenschau und sind nicht übertragbar. Sie sind während des Besuches des Geländes mitzuführen und Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. Ersatz für verloren gegangene Tageskarten kann nicht gewährt werden. Gutscheine für Tageskarten können in der Geschäftsstelle der LGS gGmbH oder an den Kassen gegen Tageskarten eingetauscht werden.

Wiedereintritt für Tageskartenbesitzer:
Mit einem täglich wechselndem Stempel (erhältlich an allen Eingängen) ist der Wiedereintritt auf das Landesgartenschaugelände während der Einlasszeiten am Geltungstag möglich. Die Tageseintrittskarte ist auch bei Wiedereintritt mitzuführen.

Kinder:
Kinder unter 6 Jahren haben nur in Begleitung einer Aufsichtsperson Zutritt. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Dies gilt insbesondere für Wasserflächen, Stege, alle Spielangebote etc. und geländebedingte Höhenunterschiede, bei denen eine erhöhte Absturzgefahr besteht. Das Benutzen der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Benutzung des Kletterwaldes gilt ein Mindestalter von 10 Jahren. Das Beklettern von anderen Bauwerken und Kunstgegenständen ist nicht gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.

Menschen mit Behinderungen:
Am Gärtnermarkt stehen leihweise Rollstühle und Rollatoren bereit, die gegen Vorlage des Personalausweises oder gegen Hinterlegung einer Kaution entliehen werden können. Bei Behinderten mit Anrecht auf eine Begleitperson („B“ im Ausweis) hat diese freien Eintritt.

Tiere:
Tiere dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden. Ausgenommen hiervon sind eingetragene Behindertenbegleithunde.

Haftung:
Die LGS gGmbH haftet nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Die Haftung der Landesgartenschau Reichenbach im Vogtland 2009 gGmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies gesetzlich möglich ist. Alle weitergehenden Forderungen sind ausgeschlossen.

Verhalten auf dem Gelände:
Auf einer Landesgartenschau sollen sich alle Menschen erholen und einen schönen Tag erleben. Daher ist gegenseitige Rücksichtnahme sowie ein pfleglicher Umgang mit den Anlagen unerlässlich. Die Rasenflächen dürfen gerne zum Verweilen genutzt werden. Pflanzflächen dürfen nicht betreten werden. Das Beschneiden von Pflanzen sowie das Abbrechen und Entfernen von Samenständen sind nicht gestattet. Die Parkanlage ist sauber zu halten, insbesondere sind für den auf dem Gelände anfallenden Abfall die dafür vorgesehenen Papierkörbe zu benutzen. Sitz- und Liegemöbel sind in den jeweiligen Parkbereichen zu lassen. Das Abspielen lauter Musik ist untersagt. Das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen ist nicht gestattet.

Weisungsbefugnis:
Den Anweisungen der Mitarbeiter von Polizei, Rettungsdiensten, Aufsichts- und Kassenpersonal sowie von ausgewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LGS gGmbH sind Folge zu leisten. Auf dem Gelände aufgestellte Hinweisschilder sind zu beachten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Parkordnung können mit dem Verweis vom Gelände und dem Entzug der Eintrittskarte geahndet werden.

Erste-Hilfe-Station:
Die Erste-Hilfe-Station befindet sich im Ausstellungsgebäude Unterer Bahnhof.

Fahrzeuge:
Fahrzeuge jeglicher Art sind in den Gartenschaubereichen nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Pflege-, Dienst- und Rettungsfahrzeuge sowie Rollstühle (auch Elektrofahrzeuge) für Behinderte mit entsprechender Berechtigung.

Fahrräder:
Fahrradfahren o.ä. ist im Gelände nicht erlaubt. Fahrräder können in den Fahrradständern am Hauteingang sowie am Eingang Unterer Bahnhof abgestellt werden. Inline-Skaten ist nur auf der Skateanlage im Bereich Unterer Bahnhof gestattet.

Bollerwagen:
Am Gärtnermarkt stehen Bollerwagen bereit, die gegen Vorlage des Personalausweises oder Hinterlegung einer Kaution entliehen werden können.

Verbote/Gebote:
Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art ist untersagt. Gefährliche Gegenstände werden am Eingang zum Gelände ersatzlos eingezogen. Bewaffnete Personen, die nicht der Polizei angehören, werden nicht eingelassen bzw. des Geländes verwiesen.

Veranstaltungen von Parteien oder politischen Organisationen sind unzulässig, ebenso politische Demonstrationen sowie spontane politische Willensbekundungen. Der Verkauf und die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen auf dem Landesgartenschaugelände sind ohne ausdrückliche Genehmigung der LGS gGmbH verboten.

Jegliche Aufzeichnungen in Bild und Ton auf dem Landesgartenschaugelände für gewerbliche Zwecke sind ohne Genehmigung der LGS gGmbH verboten. Jeder Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung von ihm Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen für Dokumentationen, die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, für Presse, Funk und andere Medien erstellt und verbreitet werden, ohne dass er hieraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der LGS gGmbH.

In allen Gebäuden und im Kletterwald herrscht absolutes Rauchverbot. Zigarettenreste oder Abfälle anderer Rauchwaren sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse vor dem Betreten der Ausstellungsgebäude zu entsorgen.

Gastronomische Versorgung, Sicherheits- und Kassendienstleistungen sowie Kleinbahn-rundfahrten werden von eigenständigen Unternehmen erbracht. Sollte es hier Probleme geben, möchten wir Sie bitten, sich zunächst an diese zu wenden.

Anerkennung Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Mit dem Kauf einer Tageseintrittskarte bzw. Dauerkarte oder dem Betreten des Gartenschaugeländes werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Parkordnung sowie unsere Preisliste anerkannt.

Ihr Team der Landesgartenschau Reichenbach im Vogtland 2009 gGmbH

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